Allgemeine Geschäftsbedingungen: „freYfahrt-App" (freYfahrt-App-GTC)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, (nachfolgend „Stadt Freyung") gelten für die Nutzung der freYfahrt-Software („freYfahrt -App"), durch die die von dem Verkehrsunternehmen Prager Reisen („Prager") im Gebiet der Stadt Freyung mittels Großraum-Fahrzeugen (nachfolgend „freyfahrt-shuttles") angebotenen Personenbeförderungsleistungen („Beförderungsleistung") gebucht werden können.

Für die Inanspruchnahme der von Prager mittels der freyfahrt-shuttles angebotenen Beförderungsleistungen ist ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Prager abzuschließen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluss des Personenbeförderungsvertrages gelten („freYfahrt -shuttle-AGB"), wird hingewiesen (http://www.prager-reisen.de/agb/freyfahrt)

§ 1

Vertragsgegenstand

  1. Die Stadt Freyung bietet dem Nutzer der freYfahrt -App („Nutzer") die Nutzung der App unter Vorbehalt der:
    • Registrierung des Nutzers gemäß Ziff. 2 dieser AGB,
    • der Verfügbarkeit der freyfahrt-App und
    • der Verfügbarkeit der freyfahrt-shuttles an.
  2. Die Beförderungsleistung kann nur über die freYfahrt -App bestellt werden. Die freYfahrt -App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann mittels internetfähiger mobiler Endgeräte (z.B. Smartphones oder Tablet PCs) in den jeweiligen App Stores heruntergeladen und genutzt werden. Installations- und Konfigurationsleistungen werden von der Stadt Freyung nicht geschuldet.
  3. Die Erbringung der Beförderungsleistung erfolgt durch das Verkehrsunternehmen Prager Reisen, Stefan Prager e.K., Steinäcker 6, 94078 Freyung, das über die zur Erbringung der Beförderungsleistung erforderlichen Genehmigungen verfügt. Sämtliche Fahrer sind in Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung, sofern das Gesetz dies erfordert. Für die Inanspruchnahme der von Prager mittels der freYfahrt -shuttles angebotenen Beförderungsleistungen ist ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Prager abzuschließen.

§ 2

Registrierung / Konto des Nutzers

  1. Die Registrierung in der freyfahrt-App sowie die Nutzung der freYfahrt -App sind für den Nutzer kostenlos. Kosten für Datenübermittlungen bei Nutzung der freYfahrt -App trägt der Nutzer.
  2. Zur Registrierung in der freYfahrt -App muss der Nutzer mittels App in einem elektronischen Formular seinen Vornamen, Nachnamen, seine E-Mail Adresse und ein selbstgewähltes Passwort angeben. Der Nutzer ist dabei zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet. Er hat die in der freYfahrt -App hinterlegten Daten stets auf einem aktuellen Stand zu halten.
  3. Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels der freYfahrt -App. Die Registrierung setzt voraus, dass sich der Nutzer mit diesen AGB und der unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/leben-in-freyung/freyfahrt.html abrufbaren Datenschutzerklärung einverstanden erklärt. Der Nutzer erhält eine Registrierungsbestätigungsemail, die an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versandt wird. Diese Bestätigungsemail enthält einen Link, den der Nutzer zur Bestätigung seines Registrierungswunsches anklicken muss. Nach Anklicken des Links wird ihm ein Nutzerkonto („Konto") in der freYfahrt -App bereitgestellt. Auf dieses hat er über die Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines selbstgewählten Passworts („Zugangsdaten") Zugriff.
  4. Die Stadt Freyung behält sich vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen, sofern ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass die gemäß Abs. 4 erforderlichen Daten nicht korrekt sind bzw. konkreter Anlass besteht, anzunehmen, dass sich der Nutzer nicht vertragsgemäß verhalten wird.
  5. Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Nutzer
    1. gegen eine Verpflichtung aus diesen AGB oder
    2. -- da die Nutzung der freYfahrt -App und die freyfahrt-shuttle-Beförderungsleistung untrennbar miteinander verbunden sind (vgl. Ziff. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1) -- wiederholt gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der Beförderungsbedingungen nach Ziff. 5 der freYfahrt -shuttle-AGB (http://www.prager-reisen.de/agb/freyfahrt) oder
    3. gegen geltendes Recht verstößt,
  6. ist die Stadt Freyung berechtigt, sein Konto unverzüglich zu sperren, es sei denn der Verstoß ist nur unwesentlich oder dem Nutzer nicht zurechenbar. Die Sperrung und die Gründe für die Sperrung werden dem Nutzer von der Stadt Freyung durch elektronische Erklärung an die vom Nutzer bei dessen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Sobald der Nutzer den Verstoß einstellt und dies der Stadt Freyung bekannt wird, wird die Sperrung aufgehoben.
  7. Stellt der Nutzer einen nicht nur unwesentlichen, ihm zurechenbaren Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht trotz Abmahnung mit Fristsetzung durch die Stadt Freyung nicht ein, ist die Stadt Freyung berechtigt, das Konto des Nutzers nach erfolglosem Ablauf der Frist ohne Einhaltung einer weiteren Frist in Textform durch elektronische Erklärung an die vom Nutzer bei dessen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen.
  8. Der Nutzer ist berechtigt, sein Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform durch elektronische Erklärung an freyfahrt@freyung.de zu kündigen.
  9. Nach Kündigung des Kontos durch den Nutzer oder durch die Stadt Freyung werden die vom Nutzer gespeicherten Daten innerhalb einer angemessenen Frist von der Stadt Freyung gelöscht. Die Kündigung des Kontos hat keinen Einfluss auf bestehende Personenbeförderungsverträge.

§ 3

Verfügbarkeit der freYfahrt-App

  1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der freYfahrt -App. Die Stadt Freyung bemüht sich jedoch, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
  2. Die Stadt Freyung hat darüber hinaus das Recht, die freYfahrt -App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen. Bestehende Beförderungsverträge bleiben hiervon unberührt. Bei endgültiger Einstellung der freYfahrt -App gilt § 2 Abs. 8 entsprechend.

§ 4

Pflichten des Nutzers in Bezug auf die freYfahrt-App

  1. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und darf diese Dritten weder mitteilen noch ihnen sonst Zugang zu seinem Konto ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat der Nutzer die Stadt Freyung umgehend zu informieren.
  2. Der Nutzer hat die freyfahrt-App in einer Art und Weise zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der freYfahrt -App auftreten und der mit der freYfahrt -App verfolgte Zweck nicht gefährdet wird. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der freYfahrt -App umgehen oder verändern.
  3. Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit seines mobilen Endgeräts zur Nutzung der freYfahrt -App und für die Aktualität der erforderlichen Software ist der Nutzer selbst verantwortlich.

§ 5

Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der freYfahrt-App

  1. Der Nutzer erhält an der freYfahrt -App ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation der freyfahrt-App beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB.
  2. Die vertragsgemäße Nutzung ist beschränkt auf
    1. die Installation der freYfahrt -App auf einem im unmittelbaren Besitz des Nutzers stehenden System,
    2. eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Speichern und Ablaufenlassen der installierten freYfahrt -App und
    3. auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der freYfahrt -App durch eine gemäß § 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
  3. Der Nutzer ist nur dann berechtigt, die freYfahrt -App zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist, und nur, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Nutzers durch die Stadt Freyung zugänglich gemacht werden.
  4. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die freYfahrt -App zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren oder die freyfahrt-App öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
  5. Sofern und soweit die freYfahrt -App „Open Source Software" beinhaltet, erhält der Nutzer abweichend von den Absätzen 1-4 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software. Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.
  6. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der freYfahrt -App werden dem Nutzer nicht eingeräumt.
  7. Verstößt der Nutzer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte unwirksam. In diesem Fall
    1. hat der Nutzer die Nutzung der freYfahrt -App unverzüglich und vollständig einzustellen sowie sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der freYfahrt -App und die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder der Stadt Freyung auszuhändigen. Der Nutzer wird der Stadt Freyung auf Anforderung schriftlich bestätigen, dass er sämtliche Installationen der freyfahrt-App unwiderruflich von seinen Systemen oder Systemen von Dritten gelöscht hat.
    2. ist die Stadt Freyung berechtigt, das Konto des Nutzers unverzüglich zu sperren und das Konto des Nutzers fristlos in Textform durch elektronische Erklärung an die vom Nutzer bei dessen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen. Ziff. 2 Abs. 8 gilt entsprechend.

§ 6

Haftung

  1. Die Stadt Freyung haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Stadt Freyung, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der freyfahrt-App entstehen. Die Stadt Freyung haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften, d.h. vorsätzlichen oder fahrlässigen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die Stadt Freyung auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Stadt Freyung und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.
  4. Die Stadt Freyung haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen.
  5. Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung der Stadt Freyung auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.
  6. Die Stadt Freyung übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.
  7. Etwaige Ansprüche aus der über die freYfahrt -App vermittelten Beförderungsleistung betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Nutzer und Prager; eine Haftung hierfür übernimmt die Stadt Freyung ausdrücklich nicht.

Beförderungsleistungen

§ 7

Bestellung der Beförderungsleistung

  1. Die Bestellung der Beförderungsleistung erfolgt über das Konto des Nutzers. Der Nutzer gibt den gewünschten Abfahrts- und Zielort in die entsprechende Suchmaske ein.
  2. Um die Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen, muss der Nutzer über die Aktivierung eines Ortungsdienstes seinen aktuellen Standort automatisch ermitteln lassen oder seinen Standort manuell in der freyfahrt-App eingeben, und diesen Standort als Abfahrtsort angeben. Für die Standortermittlung gelten die Ausführungen der unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/leben-in-freyung/freyfahrt.html abrufbaren Datenschutzerklärung entsprechend.
  3. Nach Eingabe des Zielorts werden in der freYfahrt -App die auf der gesuchten Route verfügbaren freyfahrt-shuttles, der voraussichtliche Zeitpunkt der Abholung, die Kosten für die Beförderung sowie die voraussichtliche Fahrtdauer für die gewünschte Strecke angezeigt. Der Nutzer kann auf dieser Basis ein freYfahrt -shuttle buchen, zu dem ihm Informationen zum bestellten Fahrer und evtl. zum Fahrzeug (Name des Fahrers, Modell und Kennzeichen des Fahrzeugs) in der freYfahrt -App angezeigt werden.
  4. Die bei der Bestellung angezeigte Fahrtzeit zum Fahrtziel ist eine Schätzung, die auf der aktuellen Verkehrslage basiert. Da sich die Verkehrslage jederzeit ändern kann (z.B. durch Unfall, Stau), kann die geschätzte von der tatsächlichen Fahrtzeit abweichen.
  5. Die Anzahl der zu befördernden Personen ist bei der Bestellung anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 Meter im freYfahrt-shuttle nur mit Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) befördert werden dürfen.
  6. Durch Betätigung der Schaltfläche „bestellen" wird dem Nutzer sowie etwaig mit zu befördernden Personen (Ziff. 7 Abs. 5 S. 3) -- jeweils -- ein mittels eines freYfahrt -shuttles zu erbringender kostenpflichtiger Beförderungsvorgang (d.h. die gebuchte Fahrt mit dem freyfahrt-shuttle) reserviert; für die tatsächliche Inanspruchnahme der von Prager mittels der freYfahrt -shuttles angebotenen Beförderungsleistungen ist bei Fahrtantritt ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Prager abzuschließen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluss des Personenbeförderungsvertrages gelten („freYfahrt -shuttle-AGB"), wird hingewiesen (http://www.prager-reisen.de/agb/freyfahrt)
  7. Die folgenden Informationen des Nutzers werden an den Fahrer übermittelt: Name, Abfahrtsort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich per Push-Benachrichtigung über die Ankunft des bestellten freyfahrt-shuttles informieren zu lassen.
  8. Nach Bestellung des freYfahrt -shuttles ist eine Änderung des Fahrtziels nicht möglich. Nachrichtlicher Hinweis: Der Nutzer kann jedoch auf eigenen Wunsch auf dem Weg zum vereinbarten Fahrtziel jederzeit die Fahrt vorzeitig beenden und das Fahrzeug verlassen. Der Fahrer wird über einen geeigneten Ort zum vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Nach Ziff. 4 Abs. 5 der freYfahrt -shuttle-AGB erkennt der Nutzer an, dass er bei einer vorzeitig beendeten Fahrt keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungsentgelts hat. Bis zur Abholung durch das freYfahrt -shuttle kann die Bestellung unter den Voraussetzungen der Ziff. 6 der freyfahrt-shuttle-AGB (http://www.prager-reisen.de/agb/freyfahrt) widerrufen werden.

Schlussbestimmungen

§ 8

Änderung der AGB

  1. Die Stadt Freyung hat das Recht, diese AGB zu ändern. Die beabsichtigten Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite und in der freYfahrt -App angekündigt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb der einmonatigen Ankündigungsfrist, gelten diese mit Ablauf der Ankündigungsfrist als genehmigt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Nutzer die freyfahrt-App nach Ablauf der Frist weiter nutzt. Auf diese Rechtsfolge sowie auf den Tag des Ablaufs der Ankündigungsfrist wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen. Nachrichtlicher Hinweis: Ein entsprechendes Änderungsrecht kommt Prager im Hinblick auf die freyfahrt-shuttle-AGB zu; insoweit wird auf Ziff. 9 der freYfahrt -shuttle-AGB verwiesen (http://www.prager-reisen.de/agb/freyfahrt)
  2. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen, kann die Stadt Freyung dessen Konto innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages des Widerspruchs, kündigen.

§ 9

Sonstige Bestimmungen

  1. Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Bei Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Version dieser AGB gelten die Bestimmungen der deutschen Version.

Zuletzt aktualisiert am 09.07.2018

Stadt Freyung
Rathausplatz 1
94078, Freyung

Telefon: +49 30 948 520 401
E-mail Adresse: freyfahrt@freyung.de