Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Beförderungsdienstleistungen, die die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (im Folgenden „kvgOF“) über die App „kvgOF Hopper“ (im Folgenden „App“) gegenüber den Fahrgästen erbringt und werden Inhalt der hierüber abgeschlossenen Verträge.
1.2 Die Beförderungsdienstleistungen werden nach den zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen AGB ausgeführt. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen dem Fahrgast auf unserer Internetseite www.kvgOF-hopper.de und der App „kvgOF Hopper“ unter „AGB“ zur Verfügung.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Fahrgastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, kvgOF hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt.

2.Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH lauten:
Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Masayaplatz 1
63128 Dietzenbach
Geschäftsführer: Andreas Maatz

Telefon: 06074 6966900
Telefax: 06074 69669-109-29
E-Mail: info@kvgOF.de

Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregisternummer: HRB 8669

Umsatzsteuer-ID: DE161738156

3.Begriffe

3.1 „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist der Fahrgast bei jedem Vertrag, den er mit kvgOF zu einem Zweck schließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Fahrgastes zugerechnet werden kann.
3.2 „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist der Fahrgast bei jedem Vertrag, den er mit kvgOF zu einem Zweck schließt, der einer gewerblichen und / oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Fahrgastes zugerechnet werden kann.
3.3 „Fahrgäste“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

4.Buchung einer Beförderungsdienstleistung über die App

4.1 Die App steht in deutscher Sprache zur Verfügung.
4.2 Für die Nutzung der App ist die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich. Hierfür muss der Fahrgast seine persönlichen Daten (wie Name, E-Mail Adresse etc.) eingeben und ein Passwort wählen. Der Fahrgast enthält daraufhin von kvgOF eine Bestätigungsmail mit einem Link, über den er die Registrierung abschließend bestätigen muss.
4.3 Über dieses Nutzerkonto kann der Fahrgast seine Beförderungsdienstleistungen buchen.
4.4 Sofern der Fahrgast bei der Erstellung des Nutzerkontos falsche Angaben macht oder sich vertragswidrig verhält, ist kvgOF berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren.
4.5 Um eine Beförderungsdienstleistung zu buchen, hat der Fahrgast die erforderlichen Angaben wie Abfahrtsort und Zielort in die App einzugeben. Sofern der Fahrgast den automatischen Standortdienst aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig. Die App berechnet dann die Fahrtmöglichkeiten und zeigt dem Fahrgast die buchbaren Fahrten an. Hierbei werden dem Fahrgast sowohl Informationen zum Fahrer und dem Fahrzeug sowie der voraussichtlichen Fahrtzeit angezeigt, die je nach Verkehrslage abweichen kann.
4.6 Der Fahrgast hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen. Diese Funktion steht für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zur Verfügung. Hierfür ist in der App ein Optionsfeld auswählbar. Voraussetzung für eine Beförderung ist, dass sich Fahrgäste selbstständig aus dem Rollstuhl auf den ausfahrbaren Sitz im Fahrzeug setzen können, der Rollstuhl bzw. Rollator zusammenklappbar ist und im Fahrgastraum verstaut werden kann.
4.7 Speziellen und an dieser Stelle nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt kvgOF nicht.
4.8 Der Fahrgast kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchung laufend über die üblichen Bedienfunktionen des mobilen Gerätes korrigieren.
4.9 Alle Beförderungsdaten werden insbesondere vor verbindlicher Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienfunktionen des mobilen Gerätes vom Fahrgast korrigiert werden.
4.10 Der Fahrgast erhält unverzüglich nach Eingang seiner Buchung eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss.
4.11 Der Vertragstext einschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB wird von kvgOF nicht gespeichert und ist dem Fahrgast daher in dieser Fassung nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Der Fahrgast hat jedoch die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Buchungsvorgangs abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

5.Registrierung und Buchung einer Beförderungsdienstleistung per Telefon

5.1 Der Fahrgast kann sich bei ausgewiesenen Registrierungsstellen für die Nutzung des Hoppers registrieren lassen. Hierfür ist die Angabe seiner persönlichen Daten (wie Name, E-Mail Adresse etc.) erforderlich. Der Fahrgast erhält bei der Registrierung einen persönlichen Code für die Identifizierung bei der telefonischen Buchung. Die Registrierung kann nur nach erfolgter Ausweiskontrolle abgeschlossen werden.
5.2 Für die telefonische Buchung hat der Fahrgast seinen persönlichen Code, seinen Namen sowie die Buchungsinformationen in der Buchungszentrale anzugeben. Gegebenenfalls ist zur Identifizierung die Angabe des Geburtsdatums erforderlich. Die Buchung wird von dort an den Fahrer weitergeleitet.
5.3 Der Fahrgast hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen. Diese Funktion steht für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zur Verfügung. Dieser Wunsch muss bei telefonischer Buchung dem Disponenten mitgeteilt werden. Voraussetzung für eine Beförderung ist, dass sich Fahrgäste selbstständig aus dem Rollstuhl auf den ausfahrbaren Sitz im Fahrzeug setzen können, der Rollstuhl bzw. Rollator zusammenklappbar ist und im Fahrgastraum verstaut werden kann.
5.4 kvgOF behält sich das Recht vor, Fahrgäste bei einem Fehlverhalten von der telefonischen Buchung auszuschließen.

6.Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Maßgeblich sind die am Tag der Buchung genannten Preise, die sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.
6.2 Das zu entrichtende Beförderungsendgeld wird in der App ermittelt und angezeigt bzw. bei telefonischer Buchung dem Fahrgast durch die Telefonzentrale mitgeteilt.
6.3 Die Zahlung erfolgt bei Buchungen in der App per Kreditkarte in Verbindung über das in der App integrierte Zahlungssystem Braintree bzw. per PayPal. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Buchungen über App oder Telefon mit EC-Karte im Fahrzeug zu zahlen.
6.4 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag bedingungslos verfügen kann.

7.Beförderungsbedingungen

7.1 Der Fahrgast hat sich während der Fahrt so zu verhalten, dass er nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, andere Fahrgäste belästigt oder den Fahrer bei der Ausübung seiner Tätigkeit stört.
7.2 Der Fahrgast kann die Fahrt nur persönlich antreten. Er ist jedoch berechtigt, bis zu maximal vier (abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp) weitere Personen zu den vereinbarten Konditionen mitzunehmen, wenn er diese bei der Buchung angegeben hat.
7.3 Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Fahrzeug untersagt. Das Rauchen und die Mitnahme von Tieren sind verboten.
7.4 Die Mitnahme von Gepäckstücken ist in Form von Handgepäck zulässig (maximal 1 Gepäckstück pro Fahrgast). Darüber hinaus ist es möglich, je Kunde ein weiteres Gepäckstück (Koffer) mitzunehmen, sofern ausreichend Platz hierfür in den Fahrzeugen vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass maximal 3 Koffer je Fahrzeug befördert werden können. Eine Garantie zur Mitnahme eines Koffers ist somit nicht gegeben.
7.5 Stark alkoholisierten und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehenden Fahrgästen kann die Beförderung verweigert werden.
7.6 Für Verschmutzungen des Fahrzeugs, die durch einen Fahrgast verursacht werden und normale Gebrauchsspuren übersteigen (z.B. Erbrechen, Inkontinenz etc.), ist kvgOF berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe 750,- EUR zu erheben.

8.Kündigung

8.1 Der Fahrgast hat die Möglichkeit, die gebuchte Fahrt bis zum Fahrtantritt jederzeit in der App zu kündigen. Im Falle einer Kündigung werden keine Fahrtkosten berechnet.
8.2 Beide Vertragsparteien können den Vertrag zudem jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für kvgOF insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug aufgrund verzögernder Verkehrsumstände die Fahrt nicht rechtzeitig beginnen kann, der Fahrgast die Beförderungsbedingungen nicht einhält oder der Fahrgast sich nicht rechtzeitig am angezeigten Abholpunkt befindet.

9.Nutzungsbedingungen für die App

9.1 kvgOF gewährt dem Fahrgast für die Nutzung der App ein einfaches, auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
9.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, die Zugangsdaten für die App sicher zu verwahren und diese vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Dritten bekannt werden, hat der Fahrgast kvgOF hierüber unverzüglich zu informieren.
9.3 Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der App. kvgOF ist berechtigt, den Betrieb der App jederzeit einzustellen.
9.4 Der Fahrgast ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der App im Sinne des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt.

10.Gewährleistung

10.1 Die Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der App richten sich nach §§ 523, 524 BGB.
10.2 Die Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der Beförderungsdienstleistung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.Haftung

11.1 Bezüglich der App hat kvgOF nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemäß § 512 BGB zu vertreten.
11.2 Die Haftung von kvgOF, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
11.3 Dies gilt nicht,
[1] für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrgast regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
[2] für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit,
[3] für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von kvgOF, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen,
[4] für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und
[5] für Ansprüche aus Garantien.

12.Datenschutz

12.1 Bestandsdaten des Fahrgastes werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung verwendet. Alle Fahrgastdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gespeichert, verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht.
12.2 Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung du Übertragbarkeit der gespeicherten Daten.
12.3 Ergänzend gilt die unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ abrufbare Datenschutzerklärung von kvgOF.

13.Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung

Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist kvgOF den Fahrgast auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die der Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen kann. Einen Link zu dieser Plattform hält der kvgOF in seinem Impressum bereit.

14.Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren

Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG weist kvgOF den Fahrgast darauf hin, dass kvgOF sich nicht am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligt.

15.Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15.2 Spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
15.4 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist der Geschäftssitz von kvgOF.